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Unterliegen veröffentlichte Kontaktdaten dem Datenschutz?

Autor Nachricht
Bommel

Beiträge: 190
05.05.2009 05:53
Hallo allerseits,

in Anlehnung an diesem Thread möchte ich mal folgendes Beispiel zur Diskussion stellen:

Der Besitzer einer .tel-Domain - die nach seinem Familiennamen benannt ist - möchte ein weltweites Namensverzeichnis zu diesem Namen einrichten. In diesem Verzeichnis möchte der Besitzer jede ihm zugänglichen Kontaktdaten anderer Namensvetter aufführen. In erster Linie benutzt er dazu Werbung auf seiner .tel-Domain um jeden Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß eine Eintragung erwünscht ist. Desweiteren bedient der Besitzer sich aber auch dem gedruckten Telefonbuch, der Telefonauskunft und elektronischen Verzeichnissen aus dem Internet, um schnell an weitere Kontaktdaten zu kommen.

  • Darf der Besitzer Daten aus den o.g. Medien in diesem Verzeichnis verwenden oder nicht?
  • Warum darf der Besitzer diese Daten eurer Meinung nach verwenden?
  • Warum darf der Besitzer diese Daten eurer Meinung nach nicht verwenden?


Ich bin nunmal gespannt, wie ihr dieses Beispiel beurteilt. Bitte begründet eure Meinung/ Ansicht ausreichend und für jeden nachvollziehbar. Vielen Dank schon mal im Voraus...

Gruß Bommel 
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Role
Beiträge: 23
05.05.2009 07:14
Interessante Frage. Als "Meinung" hätte ich am liebsten die begründete Ansicht einer Juristin/eines Juristen. Und wahrscheinlich wäre es dann auch nötig zu wissen, in welchem Land man was darf:
  • Darf ich in der Schweiz Daten aus einem Schweizer Verzeichnis verwenden?
  • Darf ich in Deutschland Daten aus einem deutschen Verzeichnis verwenden?
  • Falls die Rechtslage jeweils unterschiedlich sein sollte: Was darf ich dann im jeweiligen Land mit den Daten des anderen Landes tun?

Und das waren ja erst 2 Länder im Beispiel...;-)
Gruss
Role 
Bommel

Beiträge: 190
05.05.2009 07:58
Hallo Role,

wenn ich eine fachliche und fundierte Antwort haben wollte, würde ich dann hier diese Fragen stellen?! Nein, bestimmt nicht. Ich möchte eure persönliche Meinung dazu hören. Ich möchte wissen, wie weit die Meinungen dazu auseinandergehen. Eben eine Diskussion - so wie oben bereits schon erwähnt...

Gruß Bommel 
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Jürgen

Beiträge: 83
05.05.2009 08:27
Meine Einschätzung ist ganz klar, dass der Betreiber eines Verzeichnis keine persönlichen Daten von anderen Informationsquellen verwenden darf.

Sollte ich einen Eintrag in einem Telefonbuch von mir haben, so habe ich diesem Eintrag entsprechend zugestimmt. Dem Eintrag in einem anderen Verzeichnis habe ich aber nicht zugestimmt.

Was passiert, wenn ich mir überlege, dass ich im Telefonbuch nicht mehr erscheinen möchte. In diesem Fall lasse ich mich bei dem Anbieter, dem ich ursprünglich die Erlaubnis gegeben habe, aus dem Telefonbuch löschen.

Nun kann es nicht sein, dass ich das Internet durchforsten muss, wer meine Daten sonst noch veröffentlicht hat.

Meiner Meinung nach muss man also bei jeder Person nachfragen, ob man die privaten Daten in einem Verzeichnis veröffentlichen darf. Ohne Zustimmung geht meiner Einschätzung nach gar nichts. 
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CM
Gast
05.05.2009 09:20
Die Diskussion ist so spannend wie Reiskörner zählen. Es wird immer welche geben die dafür sind und welche die dagegen sind. 
Bommel

Beiträge: 190
05.05.2009 13:11
@CM

Und... wohin tendiert deine Meinung? Oder hast du wirklich nicht mehr mitzuteilen, als die Feststellung, daß diese Diskussion nicht den gewünschten Spannungsfaktor erzielt. Wenn dem so ist, dann schalte bitte deinen Fernseher ein und suche dir dort das Programm deiner Wahl...

@Jürgen

Du schreibst da etwas von privaten Daten. Warum gelten denn die Daten, die mit Zustimmung des jeweiligen Inhabers in den o.g. Medien veröffentlicht wurden, als privat? Desweiteren - daß Verzeichnis des Domain-Inhabers hat keinen kommerziellen Hintergrund oder was ist da z.B. mit Yasni.de und Konsorten, die das mittlerweile regelmäßig und vor allem umfangreicher praktizieren? Gib da mal probehalber deinen Namen ein.

Gruß Bommel 
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teLLer
Gast
05.05.2009 14:32
das thema ist durchaus interessant. immer mehr schiessen webseiten die daten veröffentlichen wie pilze aus dem boden.

da gibt es zum beispiel auch noch 123people.com

aber was ist mit alle den seiten die daten aus dem firmenregister oder handelsregister anzeigen?

scheinbar ist sowas eben doch erlaubt? ansonsten würde es doch nicht so sehr viele anbieter, die seit langer zeit aktiv sind, geben?  
Jürgen

Beiträge: 83
05.05.2009 17:24
@Bommel: Interessanter Gedankenansatz. Einen Unterschied sehe ich jedoch zwischen "Suchmaschinen", die Ergebnisse dynamisch liefern und Seiten, die die Informationen einmal statisch einbinden.

Natürlich werden Suchmaschinen immer auf Daten von mir finden, die ich entweder freiwillig veröffentlicht habe bzw. auf Grund von Vorschriften (Impressum) veröffentlichen muss.

Solange diese Suchmaschinen tatsächlich frei verfügbare Infos veröffentlichen, kann ich mich wahrscheinlich nicht dagegen wehren. Sobald ich öffentliche Infos von mir aus dem Netz nehme (z.B. Telefonbucheintrag) sollten diese Infos - evtl. mit Zeitversatz - auch nicht mehr gefunden werden.

Ärgerlich finde ich immer die Seiten - meist Branchenverzeichnisse - die ihre Infos einmal aus einer Quelle wie z.B. dem Handelsregister entnehmen und diese Daten ins Internet setzen. Hier gibt es auch von mir einige Daten die schon lange nicht mehr stimmen.

Streng genommen müsste ich nun alle diese Infos suchen und dem Betreiber die Veröffentlichung verbieten. Eine endlose Aufgabe. 
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Bommel

Beiträge: 190
05.05.2009 18:35
Hallo Jürgen,

ich persönlich sehe da keinen Unterschied. Wieso liefert yasni aktuell bei der Suche nach einem bestimmten Namen u.a. immernoch das Bild zu der betreffenden Person, obwohl dieses und die dazugehörige Webseite schon seit Wochen nicht mehr online ist? Das ist für mich keine dynamische Suche, sondern statische Speicherung von einmal im Netz gefundenen Daten. Doch das möchte ich hier nicht weiter ausdiskutieren, denn das ist ein anderes Thema.

Ich werde mal das o.g. Beispiel aufgrund der Entwicklung etwas präzisieren:

"...Desweiteren bedient der Besitzer sich aber auch regelmäßig dem gedruckten Telefonbuch, der Telefonauskunft und elektronischen Verzeichnissen aus dem Internet, um schnell an weitere Kontaktdaten zu kommen. Bei dieser regelmäßigen Suche werden die alten Daten auch gleich mit den neuen Daten abgeglichen, um eine gewisse Aktualität seines Verzeichnisses zu gewährleisten..."

Quote:
...Sollte ich einen Eintrag in einem Telefonbuch von mir haben, so habe ich diesem Eintrag entsprechend zugestimmt. Dem Eintrag in einem anderen Verzeichnis habe ich aber nicht zugestimmt...

Es gibt nach meinem Wissen nur drei Möglichkeiten der Zustimmung/ Ablehnung, die nach dem Mehrfachauswahlverfahren angeboten werden:

  • das gedruckte Telefonbuch,
  • die Telefonauskunft und
  • die elektronischen Verzeichnisse im Internet/ auf Datenträger.

...nur die erste beiden Varianten verbieten m.M. nach dem Inhaber der .tel-Domain eine Weiterverwendung der Daten in seinem Verzeichnis. Hast du der letzten Variante zugestimmt, dann hast du schlechte Karten. Denn diese Zustimmung präzisiert nicht, bei welchem Verzeichnis diese Daten verwendet werden dürfen. Was sagt ihr dazu?

Gruß Bommel 
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Jürgen

Beiträge: 83
05.05.2009 19:55
@Bommel: Deiner Einschätzung zur Freigabe von Daten, die im Internet veröffentlicht werden, kann ich nicht teilen.

Wenn jemand meine Daten verwenden will, so muss ich dem explizit zustimmen. Der Anbieter, dem ich das Recht erteilt habe, wird in der Regel Datenschutzbestimmungen haben, dass er die Daten nicht an Dritte weiter gibt.

Dies bedeutet meiner Meinung nach auch, dass man veröffentlichte Daten nicht ohne Zustimmung verwenden darf. Auch ein von mir erstelltes Bild oder ein Text darf ja nicht ohne Zustimmung verwendet werden. Wieso sollte das bei Kontaktdaten anders sein? 
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Bommel

Beiträge: 190
05.05.2009 20:14
Dann möchte ich dir mal folgenden Inhalt einer Email bezüglich dem Widerspruch der Veröffentlichung einer meiner Rufnummern und deren Verwendung bei der Telefonauskunft (auch im Internet) zeigen:

Quote:
...Leider ist es uns nicht möglich, Ihre Daten dauerhaft in unserem Telefonbuch zu ändern bzw. zu löschen. Wir möchten gleichwohl noch einige Erläuterungen zu Bezug und Verwendung Ihres Datensatzes sowie zu Löschungsmöglich-keiten vornehmen.

Grundsätzlich erhalten wir einen Großteil der für die Auskunft bestimmten Teilnehmerdaten (ca. 35 Millionen) durch tägliche Update-Lieferungen von der Deutschen Telekom AG (Telekom). Der Bezug und die Verwendung der Daten erfolgen nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Zunächst haben die Teilnehmernetzbetreiber ihren Kunden die Wahlmöglichkeit zu geben – dies geschieht zumeist bei Vertragsschluss -, ob ihre Daten für die Auskunft und zur Veröffentlichung in gedruckten (Telefonbuch) und digitalen Medien freizugeben sind oder nicht. Dementsprechend werden die Daten dann über die Telekom den verschiedenen Auskunftsdienstleistern zur Verfügung gestellt. Dies ist geltende Gesetzeslage und wurde vom BGH bestätigt.

Auf den direkten Datenbestand der Telekom bzw. anderer Netzbetreiber haben wir natürlich keinerlei Zugriff. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die Deutsche Telekom AG bzw. Ihren Netzbetreiber, um dort Ihren Eintrag zur Beauskunftung / für digitale Medien sperren bzw. bearbeiten zu lassen. Nachfolgend finden Sie exemplarisch die Rufnummern einiger großer Netzbetreiber...
...Mit der Änderung Ihres Eintrags beim jeweiligen Netzbetreiber wird diese auch bei uns wirksam. Technisch bedingt kann dies allerdings einige Werktage zur Umsetzung beanspruchen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der ...zur Verfügung.

In der Hoffnung mit unseren Erläuterungen zur Transparenz beigetragen zu haben verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen...


Diese Rufnummer wurde von mir nur für das gedruckte Telefonbuch freigegeben. Die Änderung diesbezüglich erfolgte schon vor Monaten. Gemäß dieser Grundlagen (BGH und TKG) dürfte der Besitzer der .tel-Domain also schon deine veröffentlichten Daten weiterverwenden. Was sagst du dazu?

Gruß Bommel
 
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Jürgen

Beiträge: 83
05.05.2009 21:01
Ich denke wir haben in diesem Beispiel zwei Fälle zu unterscheiden.

Deine Nummer hätte online nie veröffentlicht werden dürfen, wenn du explizit einer entsprechenden Veröffentlichung widersprochen hast.

Der andere Fall ist die Weitergabe der Daten an Auskunftsdienste. Es ist sicherlich richtig, dass die Daten weitergegeben werden dürfen, wenn man nicht widersprochen hat. Der Telekomanbieter muss jedoch sämtliche Vermerke zu den Daten auch weiter reichen (z.B. Verbot der Inverssuche) und der Auskunftsdienst muss dies berücksichtigen.

Weiterhin wird der Auskunftsdienst in der Regel für die Infos an den Telekomanbieter eine Zahlung vornehmen. Man muss die Daten also "kaufen". Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Auskunftsdienst erfreut darüber ist, wenn man die Daten, für die er bezahlt hat "entwendet" und selbst für Auskunftsdienste nutzt. 
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Bommel

Beiträge: 190
06.05.2009 05:31
Guten Morgen Jürgen.

Wobei hier dann erst einmal die tatsächliche Stellung geklärt werden muß:

Ist der Besitzer einer .tel-Domain - sofern er ein Verzeichnis mit Eintragungen Dritter betreibt - ein Auskunftsdienst bzw. Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder ein Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG)?

Gruß Bommel 
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Tobi

Beiträge: 85
06.05.2009 10:52
Hi liebe .tel Freunde!

Das ist ein Thema, welches mich auch brennend interessiert, gerade, weil es ja für die Projektierung von .tel Domains von nicht unerheblicher Wichtigkeit ist.

Ich habe z.B. meinen Familiennamen unte .tel, wo ich neben meinen Informationen auch anderen mit meinem Nachnamen die Möglichkeit gebe, sich dort niederzulassen.
Ich habe mir das so gedacht, dass die Privatleute sich kostenlos eintragen lassen können und Firmen dafür eine Gebühr bezahlen.

Ob sowas funktioniert oder nicht, kann ich natürlich nicht sagen.
Aber ich werde auf keinen Fall von mir aus dort Adressen eingeben. Einen Eintrag gibt es nur, wenn die Leute dort auf mich zukommen.

Ich habe öfter mit dieser Thematik zu tun (Branchenbuch/Suchdiensteinträge von Internetanbietern) Das, was man dort teilweise findet, ist absolut unaktuell und höchst unvollständig! Da stehen Firmen drin, die gibt es schon seit mehreren Jahren nicht mehr. Widerum fehlen dann Firmen, welche schon lange Zeit am Markt sind.

Aber was ist nun rechtlich erlaubt und was nicht. Diese Frage denke ich, kann wohl wirklich nur ein Justiziar beantworten.
Ich werde diesbezüglich mal nachhaken und dann das Ergebnis hier posten.

LG
Tobi 
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Domain-Dealer ***** Notebook defekt?? ***** Unser Domainportfolio

heinka
Beiträge: 149
15.05.2009 11:03
von Tobi:
Quote:
Aber was ist nun rechtlich erlaubt und was nicht. Diese Frage denke ich, kann wohl wirklich nur ein Justiziar beantworten.

Dieser Meinung würde ich mich in diesem Fall anschließen! Und ich denke fast, dass sich die Fachleute auf dem Gebiet des Internet- bzw. Domain-Rechts dazu wohl auch erst eine einheitliche Meinung, besser vielleicht: RechtsAuffassung, bilden müssen!

Unabhängig davon, wie diese rechtliche Orientierung dann aussehen wird/würde, wäre ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt äußerst zurückhaltend damit, persönliche KONTAKT-DATEN Dritter in ein Verzeichnis von mir zu übernehmen! Also, wenn überhaupt, dann nur mit deren Zustimmung, wobei mir dabei eine mündliche Zustimmung als nicht ausreichend erscheint; das müsste dann schon eine schriftliche sein. Denn persönliche Daten sind ja noch um einiges sensibler zu behandeln, als beispielsweise eine TextPassage eines Dritten oder ein nicht von mir erstelltes Foto. 
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LG, heinka

heinka.tel

mydomainportfolio.tel

Bommel

Beiträge: 190
15.05.2009 11:31
Hallo allerseits,

mmmmh... das bringt mich jetzt ein wenig ins Grübeln:
Quote:
...Denn persönliche Daten sind ja noch um einiges sensibler zu behandeln...

Wenn diese persönlichen Daten wirklich so sensibel sind, wieso hat der Inhaber dann einer Veröffentlichung durch Dritte zugestimmt? Das TKG und die Rechtsprechung sagt meinem Wissen nach aus, daß diese Daten durch Dritte weiterverwendet werden dürfen, sobald der Inhaber gegenüber seinem Diensteanbieter der Veröffentlichung zugestimmt hat. Desweiteren:
Quote:
...Wenn jemand meine Daten verwenden will, so muss ich dem explizit zustimmen. Der Anbieter, dem ich das Recht erteilt habe, wird in der Regel Datenschutzbestimmungen haben, dass er die Daten nicht an Dritte weiter gibt...

...sehe ich hier ein Widerspruch. Der Anbieter dem dieses Recht der Veröffentlichung erteilt wurde, hat gemäß dem TKG und aktueller Rechtsprechung das Recht, diese Daten an Dritte zur weiteren Verwendung weiterzugeben.

Bis jetzt habe ich noch nicht einen entsprechenden Hinweis gefunden, der es mir als Betreiber eines eigenen Verzeichnisses verbietet, diese mit Zustimmung des Inhabers veröffentlichten Daten selbst verwenden zu dürfen. Anders wäre es, wenn ich diese veröffentlichten Daten z.B. zum Zwecke der Werbung benutzen würde. Je mehr ich in diese Materie hineingehe, umso öfter stellt sich mir die Frage, die ich zuletzt weiter oben gestellt habe. Denn diese Differenzierung würde schonmal einige Unklarheiten beseitigen.

Gruß Bommel 
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Jürgen

Beiträge: 83
15.05.2009 17:48
Dann will ich mich auch nochmal in die Diskussion einmischen und das ganze einmal aus einer anderen Brille betrachten.

Wenn ich mir ein Verzeichnis aus anderen Daten, z.B. einem Telefonverzeichnis erstellen will, so verletze ich ggf. das Urheberschutzgesetz.

Solche Verzeichnisse gelten als Datenbanken, die laut Urheberschutzgesetzt auch zu schützen sind. In diesem Fall wird nicht der eigentliche Urheber geschützt, sondern der Hersteller der entsprechenden Datenbank.

Evtl. verletzt man nicht das Urheberschutzgesetz, wenn man eine solche Datenbank nur in unwesentlich kleinen Ausschnitten "kopiert".

Hierzu habe ich auch einen Blogeintrag gefunden der allerdings schon ein wenig älter ist.

www.law-blog.de/152/datenbank-und-recht/#more-152 
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Bommel

Beiträge: 190
16.05.2009 00:29
Hallo Jürgen,

vielen Dank für diesen Hinweis.

Was ich ganz besonders in diesem Zusammenhang interessant finde,ist dieser Auszug:
Quote:
...Sofern nur unwesentliche Teile einer Datenbank betroffen sind, sind die aufgezählten Verwertungshandlungen im Interesse der Informationsfreiheit also zulässig...

Denn der Betreiber verwendet ja schließlich nur seinen eigenen Namen als Grundlage für sein Verzeichnis und nicht gleich dutzende anderer Namen. Ich werde mir mal das aktuelle UrhG etwas genauer anschauen.

Im übrigen, dieser Thread soll keine Grundlage für irgendwelche Handlungen darstellen, die letztendlich gegen Recht und Gesetz verstoßen könnten oder als allgemeingültige Rechtsberatung herhalten. Vielmehr liegt mein Interesse daran, die Besitzer einer .tel-Domain auf diese mögliche Rechtsproblematik aufmerksam zu machen und sie zum mitdenken/ mitreden zu animieren. Früher oder später wird es noch kommen, daß der eine odere andere rechtliche Gesichtspunkt zum ernst zunehmenden Thema wird. Also scheut euch nicht, eure Meinungen dazu loszuwerden.

Gruß Bommel 
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noluck

Beiträge: 3
17.06.2009 18:02
nach deutschem Recht wäre m. E. die folgende Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes wesentlich:

§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung

(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien, dem Adresshandel oder der Markt- und Meinungsforschung dient, ist zulässig, wenn
...
2. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt.
...
(3) Die Aufnahme personenbezogener Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Telefon-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse hat zu unterbleiben, wenn der entgegenstehende Wille des Betroffenen aus dem zugrunde liegenden elektronischen oder gedruckten Verzeichnis oder Register ersichtlich ist. Der Empfänger der Daten hat sicherzustellen, dass Kennzeichnungen aus elektronischen oder gedruckten Verzeichnissen oder Registern bei der Übernahme in Verzeichnisse oder Register übernommen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__29.html

So oder so würde ich es persönlich jedoch nicht als "guten Stil" ansehen, die Daten eines Namensvetters "einfach so" aufzunehmen, ohne ihn zu fragen...

 


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